JMStV-Beschluss der Grünen LAG Medien

Die LAG Medien von Bündnis 90/Die Grünen hat folgenden Beschluss gefasst:

Die Auswertung der Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen in ihrer bisherigen Auffassung bestätigt: Der vorliegende Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages offenbart auf allen Ebenen eklatante Mängel.

Die Alterseinstufung von Websites sind kein praktikables Mitteln um einen funktionierenden Jugendschutz im Internet zu gewährleisten. Stattdessen sehen wir hier einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und den Einstieg in eine Zensurinfrastruktur. Die technische Realisierung der geplanten Filtersoftware für sämtliche Plattformen und auch mobile Endgeräte ist utopisch. Die geplante Sendezeiten-Beschränkung von Websites offenbart, dass Werkzeuge klassischer Medienpolitik auf ein völlig andersartiges Medium gestülpt werden sollen. Diese hilflosen Versuche sind zum Scheitern verurteilt und spätestens durch die fehlende Internationalisierung der Regelungen geraten diese zur absoluten Farce. Der Vertragsentwurf schafft zudem eine hohe Rechtsunsicherheit und eine hohe Abmahngefahr für jeden im Internet aktiven Menschen, da juristische Präzision zugunsten von Symbolpolitik und Wunschtraumdenken geopfert wurde und sich Teile des Vertrages gegenseitig widersprechen oder auch in vielfacher Art und Weise interpretiert werden können.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Medien kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag allen Anforderungen nicht gerecht wird und deshalb nicht in Kraft treten darf. Der Landtagsfraktion wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf abzulehnen.

Damit wird die inhaltliche Ablehnung der Grünen NRW ein weiteres mal sehr deutlich.

Veränderung des JMStV-Antrages für den Landesparteirat

Der Antrag des Grünen KV Bochum für den Landesparteirat wurde modifiziert und einstimmig bei wenigen Enthaltungen verabschiedet. Hier die beiden Versionen:

Modifiziert wurden Forderung 1) und 2). Hier die alten beiden Punkte:

1) Es wird den Landtagsabgeordneten empfohlen, die Ratifizierung des JMStV abzulehnen. Eine Ratifizierung mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre ein Schlag ins Gesicht unserer WählerInnen, die uns auch für wirksamen Jugendschutz und sachlich fundierte Netzpolitik gewählt haben.
2) Zusätzlich fordern wir die Einbringung eines Entschließungsantrags. Probleme des Vertrages sowie real durchsetzbare Lösungskonzepte müssen dort deutlich benannt werden. Die Forderung nach einer zeitnahen Novellierung soll klarstellen, dass diese nicht in die ferne Zukunft verschoben werden darf.

Und hier die neuen beiden Punkte:

1) Der Landesparteirat fordert die Landtagsfraktion auf, die Anhörung zum JMStV im Hinblick auf die o.g. Kritikpunkte auszuwerten. Die Ergebnisse sind bei der Entscheidung über das Abstimmungsverhalten der Landtagsfraktion zu berücksichtigen. Der LPR hält den JMStV für nicht zustimmungsfähig und empfiehlt der Landtagsfraktion dem Staatsvertrag nicht zuzustimmen.
2) Darüber hinaus sind verbindliche Mechanismen zu schaffen, die für die Vorbereitung zukünftiger netzpolitischer Entscheidungen wie z.B. der zeitnahen Grundüberarbeitung des Kinder- und Jugendschutzes im Netz die frühzeitige Einbeziehung der Netzgemeinde in einem dialogischen Verfahren sicherstellen.

Trotz der Änderung ist die Aussage mehr als eindeutig und dürfte den Drück gegen den JMStV noch einmal deutlich erhöhen. Ich bin froh, dass es zu diesem Kompromiss gekommen ist und die Landtagsfraktion letztlich eine klare (wenn eben auch leicht abgeschwächte) von sich aus akzeptiert hat. Denn es zeigt wie sehr auch die Fraktion gegen den JMStV ist - und dass sie sich weiter engagiert gegen den Staatsvertrag einsetzen wird um auch andere Parteien zu einer klaren sachlichen Analyse des JMStV und so einer Ablehnung zu bewegen.

Als nächstes wird die LAG Medien am Mittwoch das Thema behandeln, ausserdem findet am Donnerstag die Auswertung der Anhörung statt. Nach diesem klaren Statement der Grünen Basis sollte da einiges drin sein.

Grüne Jugend NRW gegen JMStV

Die Grüne Jugend hat heute Ihren Antrag zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschlossen. Hierbei gab es zunächst zwei Anträge, einen aus dem KV Münster und ein anderer aus dem KV Bochum, dessen Kernaussage jedoch identisch war:

Die Grüne Jugend NRW fordert die Landtagsfraktion dazu auf, gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertag (JMStV) zu stimmen.

Der Antrag aus Bochum ergänzte dies noch mit einer weiteren Forderung:

Die Fraktion wird aufgefordert im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Initiativen zu ergreifen bzw. zu unterstützen, die Jugendschutz und Netzpolitik voranbringen.

Die beiden Anträge wurden zusammengeführt und präsentiert. Dies schien der Grünen Jugend einleuchtend genug, es fand sich niemand für eine Gegenrede. Es gab von einem unserer Netzpolitiker noch die Bitte um eine weitere Diskussion, die jedoch abgelehnt wurde aufgrund der sehr klaren Meinungslage und dem auf LMVs üblichen Zeitmangel. So sah dann auch letztlich das Abstimmungsverhalten aus: Der Antrag wurde einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen.

Für die, die es genau wissen wollen: Hier ist der verabschiedete Antrag. Viel Spaß beim Lesen. :)

Lasst dies ein Vorbild sein für den morgigen Grünen Landesparteirat. Dort wird die Diskussion wohl schwerer, aber wir Grünen sind eine Bürgerrechtspartei, wie man an der Basis wieder und wieder erkennt - lasst uns das auch so in die Parlamente tragen!

JMStV-Entscheidung in NRW - die Anhörung

Endlich war es soweit. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde im neuen Parlament ebenfalls ausgiebig und detailliert diskutiert.

Wie kam es dazu und warum war es nötig?

Nun, begonnen hat alles mit der Feststellung, dass der bestehende JMStV kaum eine reale Bedeutung hat. Bis auf eine Abmahnwelle unter deutschen Softpornoherstellern gab es nicht allzu große Resultate. Das ohnehin internationale Netz interessierte sich nicht dafür - und so strebten Jugendschützer eine Revision an. In einem längeren Entwicklungsprozess entstand die aktuell zur Ratifizierung freigebene Version. Auf diesem Wege wurde der JMStV bereits erheblich abgeschwächt und der Realität angepasst. Doch in wieweit ist der bestehende Vorschlag sinnvoll? Dies sollte die heute stattgefundene Anhörung zeigen.

Doch zuvor noch ein paar Worte zu der Politik in NRW. Wieso überhaupt diese Anhörung?

Obwohl Rüttgers zu diesem Zeitpunkt durch die Wahl keinerlei Unterstützung Seitens des Parlermentes mehr genoss, unterschrieb er den Gesetzesvorschlag im Juni 2010, scheinbar in der Hoffnung, dass das neue Parlament sich dem anschliessen würde. Nach weiten Protesten und einem erheblichen Informationsbedarf seitens der Abgeordneten schlugen Bündnis 90 / Die Grünen vor, eine zweite Anhörung zu diesem Thema zu machen, die SPD unterstützte diesen Vorschlag ebenfalls.

In der Phase der Vorbereitung gab es verschiedene Gespräche, wo vielen Delegierten überhaupt erst wirklich klar wurde, was für eine Tragweite der neue JMStV haben könnte. Hierbei seien vor allem die Fachgespräche seitens der Netzaktivisten und der Piraten zu nennen, jeweils mit einer Partei - SPD und Grüne. Aber auch die JuSos waren fleissig und haben einen Antrag auf ihrem NRW Parteitag verabschiedet, welcher ihre Abgeordneten dazu aufforderte, die Revision des JMStV abzulehnen. Für den Parteirat von Bündnis 90 / Die Grünen am 14.11.10 liegt ebenfalls ein Antrag vor, das Thema wird auch am 13. und 14.11. auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend mit einem Antrag angesprochen werden.

Soweit zur Vorgeschichte. Heute sollten also die Grundlagen geschaffen werden, um letztlich doch eine Ratifikation auf eigenen Beinen durchführen zu können - auf Basis von Faktenwissen und nicht von parlamentarischen Pflichten. Und Faktenwissen gab es zu Hauf. Die Veranstaltung begann etwas verspätet, da die meisten MdLs bereits zuvor in einer medienpolitischen Sitzung waren. Neben den Experten und einigen MdLs waren Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen, ein paar Grüne, ein paar Piraten und eine Gruppe JuSos vor Ort.

Prinzipiell lief die Veranstaltung so, dass die Abgeordneten Fragen gestellt haben, die dann erst in einer komplett durchlaufenden Runde und darauf folgend zielgerichtet von den einzelnen Experten beantwortet wurde. Hierbei kamen anfangs sehr allgemeine Fragen, bei denen generell eine sehr ablehnende Haltung dem JMStV gegenüber zu spüren war - selbst von der CDU kamen kritische Töne.

Breit gefächerte Meinungen der Experten

Die Expertenrunde war durch eine gewisse Blockhaftigkeit bestimmt, als erstes montierte Prof. Dr. Hannes Federrath den JMStV aus der technischen Hinsicht auseinander. Die technischen Mängel des JMStV sind nun weithin bekannt, so dass ich diese nicht einzeln aufführen möchte. Besonders interessant war hierbei aber die Aussage, dass Medienkompetenz und technischer Jugendschutz sich gegenseitig widersprechen, da eine Beschäftigung mit den neuen Medien und das Verstehen der dahinterliegenden Mechanismen zwangsläufig zu Kenntnis vom Umgehen von Sperrvorrichtungen mündet.

Darauf folgte ein großer Block der Befürworter (AJS, KJM, jugendschutz.net, FSM, LL.M), welcher in weiten Teilen sehr ähnlich argumentierte. Hierbei wurde in weiten Teilen auf technische Argumentation verzichtet, es wurde letzlich vor allem die Notwenigkeit unterstrichen dass irgendwas getan werden müsste. Insbesondere die Vertreterin der FSM haderte sehr mit der geplanten Filtersoftware, da es zur Zeit noch keine brauchbare Software gibt. Sie hielt es aber für unproblematisch, dass weite Teile des Netzes - insbesondere ausländische Seiten - dabei ausgeblendet werden, dies sei zugunsten des Jugendschutzes sinnvoll.

In vielfacher Weise vermischte insbesondere die Vertreterin des FSM auch ihre Tätigkeit als Jugendschützerin mit ihrer Funktion als Angestellte des Telekom-Konzerns. So bestanden Teile ihrer Beiträge darin, wie wunderbar die Telekom dies doch in den verschiedenen Endgeräten gelöst hätten. Dies war zeitgleich auch ihre Antwort auf das Problem, dass viele Endgeräte einfach keine Filtersoftware bekommen werden können - ein Fakt, der mehrfache ungläubige Nachfragen der Abgeordneten provozierte. Scheinbar ist vielfach noch nicht bekannt, dass mittlerweile auch Spielekonsolen, Handys, Fernseher und viele viele andere Geräte online gehen können - und dass die meisten davon internationale Produkte sind und nicht auf Microsoft Windows basieren. Die (ausschließliche) Erwähnung von Microsoft als Partner insbesondere im Zusammenhang mit "die produzieren doch auch Spielekonsolen" wirkte dabei durchaus ein bisschen lächerlich - als würde das FSM weitere Monopolbildung unterstützen.

Die Verbände der Internetwirtschaft versuchten primär ihre Interessen zu schützen und Rechtssicherheit zu schaffen, wobei diese Rechtssicherheit scheinbar primär für Großkonzerne gedacht war. Prinzipiell waren sie für den JMStV, hatten in den Details aber durchaus Kritikpunkte. Die Gefahr einer Abmahnwelle wussten sie nicht so richtig einzuordnen (ausser "das geschah früher doch auch nicht") - eine interessante Haltung für einen Verband, der Rechtssicherheit für Anbieter herstellen möchte. Auch kleine Anbieter wurden kaum berücksichtigt, Matthi Bolte musste mehrfach nachfragen bis er dahingehend eine Antwort erhielt. Es wurde eben mehr oder minder vorausgesetzt, dass man in einem Unternehmen eh bereits Vollzeit-Jugendschützer beschäftigt, was bei kleinen innovativen Startups nun die deutliche Minderheit sein sollte.

Als letztes kam der Block gegen den JMStV. Dieser bestand aus  den beiden Rechtsanwälten, Heuking Kühn und Lüer Wojtek, welche sichtlich ihre Freude daran hatten, das  JMStV aus rechtlicher Sicht auseinander zu montieren.  Alvar Freude repräsentierte hierbei die Netzcommunity - und Heidrich i.V.v. Holger Bleich als Einziger seiner Art ganz direkt einen Betreiber einer größeren Webplattform - Heise online. Hier wurde der JMStV erwartungsgemäß in Teile zerlegt. Interessant war vor allem, dass der Vertragstext im Kommentar des Gesetzestextes widersprechende Regelungen enthält, was in den Augen der Rechtsanwälte ein nicht allzu gutes Bild abgibt. Auch in anderer Hinscht wurde Kritik geäußert, u. a. der äusserst unpräzise Anbieterbegriff.

Während Alvar die vom AK Zensur bekannten Thesen vortrug und versuchte, das Bild des einen Senders aus den Köpfen der Abgeordneten zu bekommen, war der Vertreter der c't eine echte Bereicherung, da er als einziger ganz praktisch aus dem Alltag erzählen konnte. Auf die angesprochenen Probleme im Heise-Forum, dessen Moderation mehrere Kommentare pro Sekunde kontrollieren müsste,  wussten die Befürworter auch nicht allzu viel zu antworten, nur die CDU wagte sich mit einer ziemlich unpassenden "Parallele" zu Bierzelten nach vorne. Auch nutze Heidrich seine Erfahrung als Redakteur des c't Magazines, um einen Test der bestehenden Jugendschutzprogramme zu präsentieren, der für die Filtersoftware desaströs ausgefallen war. Amüsant war auch die Abfrage Freudes, wie viele Abgeordnete denn bereits die Alterskennzeichnung auf ihrer eigenen Website vorgenommen hatten. Es war exakt niemand.

UPDATE: Aktivität der Parteien

Erwartungsgemäß waren die Delegierten der verschiedenen Parteien unterschiedlich aktiv. Allerdings hat mich die Verteilung durchaus ziemlich gewundert. Die Delegierten der CDU gaben ein sehr gemischtes Bild ab, neben sehr intelligenten und kritischen Nachfragen gesellten sich auch Bierzeltvergleiche, so dass es wirklich schwer war die Partei einzuschätzen. Scheinbar ist dort die neue Medienkompetenz allzu stark vom Abgeordneten abhängig, und es scheint nicht so, als würde die Partei nur aus Internetausdruckern bestehen - die Internetausdrucker scheinen nur bessere Meinungsmache zu betreiben.

Die SPD war in der Anhörung erstaunlich still, ich bin gespannt, was für Schlüsse sie angesichts so weniger Fragen aus der Veranstaltung ziehen. Und schliesslich war die SPD die Partei, die wohl am meisten zuvor die Anhörung für neue Informationen und eine Entscheidung über das Thema abgewartet haben.

Die Linke war nur mit einer Person vertreten, die aber äusserst kritische Nachfragen stellte, da sie selbst als Internet-Kleinunternehmer betroffen war. Somit gab es zeitweise eher Vorträge als Fragen, es wurden aber viele wichtige Kritikpunkte des JMStV angesprochen.

Von den Grünen gab es viele sehr detaillierte Nachfragen, Matthi Bolte war sichtlich in seinem Element. Insbesondere Fragen nach der Software brachten die Experten auch regelmäßig ins schleudern.

Die FDP dagegen war schlicht und ergreifend nicht inhaltlich existent. Sie war zwar mit einer Person vertreten, jedoch stellte diese keine einzige Frage. Ein wirklich eigenwilliges Verhalten für eine Partei, die sich Bürgerrechte auf die Fahne geschrieben hat.

Resultat: Wir brauchen eine neue Revision des JMStV - einen, der wirklich Verbesserungen bietet und keine Nebenwirkungen fördert

Im Laufe der Diskussion wurden die Befürworter immer mehr in die Enge getrieben, so dass am Ende primär die Argumentation "aber der alte JMStV hatte doch genauso unbrauchbare Regelungen - der neue verändert wenigstens irgendetwas!" übrigblieb. Dies wäre unter normalen Umständen kein Grund für die Verabschiedung eines Gesetzes, es wäre eher ein Unterstreichen der Forderung, dass das Papier zwingend nochmal überarbeitet werden muss. Auf dieser Basis dann eine Verabschiedung zu fordern und die Verbesserungen einem unsicheren und weit in der Zukunft liegenden Evaluationsprozess zu überlassen, obwohl die Probleme bereits jetzt auf dem Tisch liegen ist, ist letztlich unverantwortlich - immerhin würde das Gesetz für lange Zeit gültig sein.

Am Ende kann also nur das Resultat stehen - wir müssen noch einmal dran, müssen Jugendschutz im Netz schaffen und nicht Symbolpolitik. Die fachliche Grundlage wurde bereits geschaffen, Experten hierzu stehen aufgeschreckt durch den aktuellen Entwurf bereit. Nur das Ziel des Durchpeitschens bis Jahresende wäre nicht mehr durchführbar. Aber wenn dies zu Jugendschutz im Netz statt zu Symbolpolitik führen würde wäre es das allemal wert.